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Jede gewerbliche Website muss eine "Anbieterkennzeichnung" enthalten. Vergleichbar ist diese Kennzeichnung mit dem Impressum einer Zeitung. Was alles anzugeben ist, bestimmt das Teledienstegesetz (kurz TDG). Je nach Beruf oder Rechtsform müssen Websitebetreiber dabei höchst unterschiedliche Angaben machen.
Neue Gesetze sorgen oftmals mehr für Verwirrung als für Klarheit, und die meisten der Websitebetreiber, die kostenpflichtig abgemahnt werden, dürften sich fragen, was an ihrem Impressum falsch sein soll.
Unser Webimpressum-Assistent erstellt in nur wenigen Schritten anhand Ihrer Angaben ein Musterimpressum für eine Vielzahl von Berufen und Rechtsformen. Wir bieten Ihnen diesen Service kostenlos an.
Bitte beachten Sie: Bei dieser und den folgenden Seiten handelt es sich um eine redaktionell aufbereitete Sammlung von rechtlichen Fakten, Urteilen und Gesetzen. Wir leisten jedoch KEINE RECHTSBERATUNG. |